Misserfolg für die Pelletsbranche aus Sicht des Deutschen Energieholz- und Pellets-Verbands (DEPV) bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012: Der Verband hatte im Rahmen der EEg-Debatte gefordert, Holzpellets in die neue Einsatzstoffklasse II des des EEG 2012 aufzunehmen. Das neue EEG bereinigt im Bereich Biomasse die Vielzahl verschiedener Boni des EEG 2009, die zur Grundvergütung gezahlt werden. Statt dieser werden in der Hauptsache zwei Einsatzstoffklassen gebildet. Wenn eine Sorte Biomasse in einer dieser Klassen aufgelistet ist, dann erhält der Betreiber einer EEG Anlage eine zusätzliche vergütung. Sie beträgt 6ct (Klasse I) bzw.8 ct /kWh (Klasse II) auf die Grundvergütung. Der DEPV hatte gehofft, dass durch die Aufnahme von Holzpellets in die Vergütungsklasse II der Einsatz der Presslinge in EEG Anlagen zur Verstromung wirtscheftlich werden könnte. Bislang sind Holzpellets im Vergleich zu anderen Biomassen für EEG- Anlagenbetreiber zu teuer.
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